UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Ihr Partner für Osteo­pathie in Reutlingen

Osteopathie ist eine Diagnose- und Behand­lungsform, die auf den amerika­nischen Arzt Andrew T. Still (1828-1917) zurückgeht und seither stetig weiter­entwickelt wurde.

Die Hände des Arztes sind dabei das zentrale medizinische Instrument.

Die Osteopathische Medizin ist eine erweiterte Sichtweise auf den Patien­ten, die sich auf fundierte Kenntnisse der funktionellen Anatomie stützt:

Die Osteopathie geht davon aus, dass alle Strukturen und Funktionen des menschlichen Körpers miteinander in Beziehung und Wechsel­wirkung stehen.

Dies kann auch bedeuten, dass die Beschwerden an einem ganz anderen Ort liegen als ihre Ursa-che. Mittels einer ausführlichen und subtilen Unter­suchung wird ein umfassen­des Bild der Störung des „Systems Mensch“ erhoben, um dann durch gezielte Handgriffe und Techniken diese Störungen zu beseitigen.

Freie Beweg­lichkeit und das Fließen von Gewebs­flüssigkeit sind Merkmale einer gesunden und ungestörten Funktion des Körpers. Diese wieder herzustellen ist Ziel einer Osteopathi-schen Behandlung.


Osteopathie Behandlungen in Reutlingen - Praxis für Homöopathie, Osteopathie & Allgemeinmedizin

 



 


Dabei geht die Betrachtungs­weise über das der Chirotherapie oder der Manuellen Therapie weit hinaus und stützt sich auf folgende Bereiche:

Das parietale System: Funktion und Zusammen­spiel aller Teile des Bewegungs­apparates: Muskeln, Sehnen, Gelenk­kapseln und Knochen.

Das viszerale System: freie Beweglichkeit der Inneren Organe, ihrer Anheftungen und Aufhän­gungen im Bauch- und Brustraum.

Das craniosakrale System: aus Gehirn, Rücken­mark, den sie umgebenden Häuten und darin zirku­lieren­den Flüssigkeiten.



Wann ist Osteopathie sinnvoll?

Grundsätzlich ist jedes lebende Gewebe behandlungsfähig und in seinen Funktionen verbesserbar um Beschwerdefreiheit zu erzielen.

Die osteopathische Behandlung wird derzeit von den gesetzlichen Kran­ken­kassen nicht erstattet, eine gesonderte Anmeldung ist daher erforderlich.

Unsere Praxis verfügt jedoch über die formalen Vorraussetzungen  um bei vielen gesetzlichen Krankenkassen eine teilweise Erstattung an den Kosten zu beantragen.

Es liegt auch eine vertragliche Vereinbarung mit der AOK BAden-Württemberg über die Behandlung von Säuglingen mit sog. Regulationsstörungen vor. Die Kinderarztpraxis, in der das Kind in für die hausarztzentrierte Versorgung eingeschrieben ist, kann bei entsprechender Indikation eine solche Verordnung ausstellen.


Weitere Informationen unter:
www.osteopathie.de
www.bv-osteopathie.de


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